Personal.Placement - PSC Personal Success Company e.K.

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Personal.Placement

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Themen wie Umstrukturierung und Fusion sind an der Tagesordnung und bedürfen eines zeitgemäßen Umgangs der Personalverantwortlichen. Outplacement dient Unternehmen als strategisches Personalinstrument dazu, Trennungsprozesse sorgfältig zu gestalten.

Staatliche Förderung
Personal.Placement
Vorteile für das Unternehmen
Unternehmen profitieren von diesem professionellen Instrument, indem Sie die materiellen und immateriellen Folgewirkungen minimieren. Outplacement nutzt den Unternehmen durch:

  • Beschleunigung von Change-Prozessen,
  • Senkung der Fluktuations- und Abfindungskosten,
  • Verkürzung der Restlaufzeiten von Arbeitsverträgen,
  • Vermeidung langwieriger Rechtsstreitigkeiten und Imageverlusten,
  • aktive Unterstützung der Gekündigten durch Aufzeigen von Perspektiven,
  • Sicherung der Produktivität,
  • Erhaltung von Loyalität und Vertrauen im Unternehmen,
  • Erhaltung der Attraktivität als sozialkompetenter Arbeitgeber bei künftigen Bewerbern, etc.


Mehrwert für den Mitarbeiter

Mehrwert für den freizusetzenden Mitarbeiter

Maßnahmenpakete nach Wahl

Im Rahmen von Outplacement unterscheiden wir drei Angebote:

  • Personal Placement (Einzel- oder Individual -Outplacement).
  • i-Placement (e-Outplacement).

Für die Richtigkeit & juristische Gültigkeit übernehmen wir keine Gewähr!
Diese Information ersetzt keine wirtschafltiche Beratung oder Rechtsberatung.
Bei Bedarf stellen wir gerne den Kontakt zu einem Fachmann oder Rechtsanwalt unseres Vertrauens her.
Mit der Verabschiedung des Dritten Gesetzes für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt (Harz III) haben die von einer  Arbeitslosigkeit bedrohten Arbeitnehmer seit dem 01. Januar 2004 einen Rechtsanspruch auf Förderung von Transfermaßnahmen (z.B. Outplacement) durch das Arbeitsamt.

Bei Transfermaßnahmen handelt es sich um Maßnahmen der Arbeitsförderung nach § 111 SGB III zur Eingliederung von Arbeitnehmern in den Arbeitsmarkt, an deren Finanzierung sich Arbeitgeber angemessen beteiligen. Die Förderung durch die Bundesagentur für Arbeit kann im Falle einer drohenden Arbeitslosigkeit aufgrund von Betriebsänderungen erfolgen, sofern die Maßnahme von einem Dritten durchgeführt wird, sie der Eingliederung in den Arbeitsmarkt dient und die Qualität gesichert ist. Der Förderungszuschuss für den Arbeitgeber beträgt 50 Prozent der Maßnahmekosten, jedoch höchstens 2.500 Euro je gefördertem Arbeitnehmer (§ 110 II SGB III).
Förderung von Transfermaßnahmen

Die Transfermaßnahmen werden unabhängig von der Unternehmensgröße gefördert, wenn der Arbeitsplatz auf Grund von Betriebsänderungen (§111 BetrVG) wegfällt. Da abweichend vom §111 BetrVG auch Unternehmen mit weniger als 20 Mitarbeitern Anspruch auf Förderung haben, wird Outplacement möglicherweise - in Abhängigkeit von der Praxis der lokalen Arbeitsämter - bereits bei dem betriebsbedingten Wegfall eines Arbeitsplatzes gefördert. Die Zuständigkeit für die Förderung liegt bei dem Arbeitsamt, in dessen Geschäftsgebiet das Unternehmen des Arbeitgebers seinen Sitz hat.

Liegt im Investitionsrahmen von Gruppen-Outplacement-Maßnahmen

Da sich der Investitionsrahmen für Gruppen-Outplacementberatungen zwischen 2.000 bis 4.000 Euro je Teilnehmer bewegt, muss in Abhängigkeit von der gewährten Höhe der Förderung ggf. nur noch die Hälfte des Honorars vom Unternehmen berücksichtigt werden


externe Inhalte: Transfermaßnahmen
Drittes Buch Sozialgesetzbuch - Arbeitsförderung -
Drittes Kapitel - Aktive Arbeitsförderung (§§ 29 - 135)      
Sechster Abschnitt - Verbleib in Beschäftigung (§§ 95 - 111)      
Zweiter Unterabschnitt - Transferleistungen (§§ 110 - 111)
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§ 110 Transfermaßnahmen

(1) Nehmen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die auf Grund  einer Betriebsänderung oder im Anschluss an die Beendigung eines  Berufsausbildungsverhältnisses von Arbeitslosigkeit bedroht sind, an  Transfermaßnahmen teil, wird diese Teilnahme gefördert, wenn

  1. sich die  Betriebsparteien im Vorfeld der Entscheidung über die Einführung von  Transfermaßnahmen, insbesondere im Rahmen ihrer Verhandlungen über einen  die Integration der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer fördernden  Interessenausgleich oder Sozialplan nach § 112 des Betriebsverfassungsgesetzes, von der Agentur für Arbeit beraten lassen haben,
  2. die Maßnahme von einem Dritten durchgeführt wird,
  3. die Maßnahme der Eingliederung der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in den Arbeitsmarkt dienen soll und
  4. die Durchführung der Maßnahme gesichert ist.

Transfermaßnahmen sind alle Maßnahmen zur Eingliederung von  Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern in den Arbeitsmarkt, an deren  Finanzierung sich Arbeitgeber angemessen beteiligen. Als  Betriebsänderung gilt eine Betriebsänderung im Sinne des § 111des Betriebsverfassungsgesetzes, unabhängig von der Unternehmensgröße  und unabhängig davon, ob im jeweiligen Betrieb das  Betriebsverfassungsgesetz anzuwenden ist.

(2) Die Förderung wird als Zuschuss geleistet. Der Zuschuss beträgt  50 Prozent der erforderlichen und angemessenen Maßnahmekosten, jedoch  höchstens 2 500 Euro je geförderter Arbeitnehmerin oder gefördertem  Arbeitnehmer.

(3) Eine Förderung ist ausgeschlossen, wenn die Maßnahme dazu dient,  die Arbeitnehmerin oder den Arbeitnehmer auf eine Anschlussbeschäftigung  im gleichen Betrieb oder in einem anderen Betrieb des gleichen  Unternehmens vorzubereiten oder, falls das Unternehmen einem Konzern  angehört, auf eine Anschlussbeschäftigung in einem Betrieb eines anderen  Konzernunternehmens des Konzerns vorzubereiten. Durch die Förderung  darf der Arbeitgeber nicht von bestehenden Verpflichtungen entlastet  werden. Von der Förderung ausgeschlossen sind Arbeitnehmerinnen und  Arbeitnehmer des öffentlichen Dienstes mit Ausnahme der Beschäftigten  von Unternehmen, die in selbständiger Rechtsform erwerbswirtschaftlich  betrieben werden.

(4) Während der Teilnahme an Transfermaßnahmen sind andere Leistungen  der aktiven Arbeitsförderung mit gleichartiger Zielsetzung  ausgeschlossen.

 
Fassung aufgrund des Gesetzes zur Verbesserung der Eingliederungschancen am Arbeitsmarkt vom 20.12.2011 (BGBl. I S. 2854) m.W.v. 01.04.2012.
Mehrwert für den freizusetzenden Mitarbeiter
                                                      
Wo liegt der Mehrwert für den freizusetzenden Mitarbeiter? Er wird aktiv bei der Umsetzung neu gesteckter Karriereziele durch folgende Leistungen unterstützt:              
    
  • Analyse der persönlichen Situation
  • Bestandsaufnahme / Standortbestimmung
  • Potenzialanalyse und Erstellung eines Qualifikationsprofils
  • Bewerbungs-Coaching
  • Nutzen der Beraterkontakte
  • Unterstützung bei der Recherche des Arbeitsmarktes
  • Unterstützung beim Aufbau eines eigenen Kontaktnetzes
  • Logistische Unterstützung (ggf. stundenweise Sekretariatsdienste, Zugriff auf Datenbankinhalte, Fachliteratur, etc.)
    

Personal Placement (Einzel- oder Individual -Outplacement)

Eine Einzel-Outplacementberatung ist speziell für Fach- und Führungskräfte und immer eine face-to-face-Situation. Die Beratungsleistung richtet sich nach den Bedürfnissen des Mitarbeiters und wird individuell abgestimmt. Wir unterscheiden zwischen einer  limitierten (drei bis max. zwölf Monate) und einer unlimitierten Maßnahme (keine zeitliche Begrenzung / Begleitung in die neue Position). Letztere Maßnahme beinhaltet eine einmalige Wiederaufnahmegarantie,  falls die Probezeit aus irgendwelchen Gründen nicht zu einer dauerhaften  Beschäftigung führt.


Begleitung von einzelnen Mitarbeitern in Trennungsprozessen

Diese Beratung beinhaltet die Nutzung einer Hotline zur Nachbetreuung (bei limitierten Einzel-Beratungen ist diese auf drei Monate nach Beendigung der Maßnahme befristet).


Honorar

Die Investition wird in der Regel vom Arbeitgeber übernommen. Das  Beratungshonorar wird in einem persönlichen Gespräch mit dem  Auftraggeber festgelegt.
Gruppen-Outplacement

Die Gruppen-Outplacementberatung greift dann, wenn Unternehmen sich von mehreren Mitarbeitern auf einmal trennen müssen. Kern der Maßnahme ist ein mehrtägiges Seminar, das die Teilnehmer aktiv darin unterstützt, die Trennung als Chance zu sehen und sich auf die neue Situation vorzubereiten. Die Seminarinhalte werden individuell abgestimmt und reichen von der Bearbeitung der Trennungssituation über die Ermittlung  von Potenzialen bis hin zu einer stimmigen Suchstrategie im Rahmen des  Bewerbungsmarketings.


Begleitung von Gruppen in Trennungsprozessen

Ein weiterer Bestandteil sind fest verabredete Stundenkontingente für Einzelgespräche. Die Maßnahme findet in der Regel in den Räumlichkeiten des Unternehmens statt. Diese Beratung beinhaltet die Nutzung einer Hotline zur Nachbetreuung und ist auf drei Monate nach  Beendigung der Maßnahme befristet.


Honorar

Das Honorar richtet sich nach der Anzahl der Teilnehmer sowie Dauer und Umfang der Maßnahme. Die von uns betreuten Gruppen umfassen in der Regel sechs bis zehn Kandidaten. Der unternehmenseigene Beitrag liegt bei einer drei monatigen Laufzeit in Abhängigkeit von der gesetzlichen Förderung zwischen 1.500 und 2.000 Euro (netto) je Teilnehmer. Angebote erstellen wir gerne auf Anfrage.
i-Outplacement (i-OPC =  intelligentes Outplacement)
hoher Nutzen & geringe Kosten

i-Outplacement  ist die intelligente Art der Outplacementberatung. Sie spart Kosten und  beinhaltet ein komfortables Leistungspaket. Diese Form eignet sich für  technisch interessierte Kandidaten & Mitarbeitergruppen, die über  einen eigenen PC mit einem Internetanschluss verfügen. Wir empfehlen  diese Beratung Kandidaten mit einer hohen Eigenmotivation und  Selbstdisziplin, da der Eintritt des Erfolges entscheidend von diesen  Faktoren abhängt.

Wir möchten Sie kurz mit auf eine Entdeckungsreise nehmen, die Ihnen den Nutzen dieser Leistung darstellt: Circa 70 Prozent der Energie, die eine einfache Glühlampe aus dem Kraftwerk abfordert, wird vergeudet, bevor sie die Lampe erreicht. Die Nutzung der Energie durch die Lampe liegt bei etwa zehn Prozent. Es werden also nur drei Prozent der Primärenergie in Licht umgewandelt. Die anfängliche Energie geht verloren und die Ausbeute ist spärlich. Die LED-Lichtquellen haben dieses Problem mit ihrer Technik gelöst. Die Energie kommt da an, wo sie ihren kostenoptimalen Nutzen entfaltet. i-Outplacement erhöht die Effektivität und steigert den Nutzen wie eine LED Lichtquelle, indem die Technik ergebnisoptimal und kostensenkend wirkt.
Die in der Startphase wichtige Beratung von Angesicht zu Angesicht  bleibt beim i-OPC erhalten. Das dort aufgebaute Vertrauen ermöglicht die  internetbasierte Umsetzung der Vermarktungsstrategie. Der Kandidat  erhält einen Zugang zur persönlichen Betreuungsebene im Internet. Dort  findet er alle modernen Werkzeuge (Projektmanagement, Karriere-Know-how,  Online-Bewerbungsmappen, Video-Chat), die ihm die Arbeit erleichtern.  Der Preis ist trotz dieser hervorragenden Leistung sehr attraktiv. Wir  erstellen gerne ein Angebot nach Ihren Vorstellungen - sprechen Sie uns  an: +49 (0) 8 00 - 7 24 40 68.
BURG ROTRAUT
Granitzer Straße 35,
D-18586 Sellin
+49 (0) 8 00 - 7 24 40 68
 +49 (0) 38303 - 92 54 61
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