Personal.Placement
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Themen wie Umstrukturierung und Fusion sind an der Tagesordnung und bedürfen eines zeitgemäßen Umgangs der Personalverantwortlichen. Outplacement dient Unternehmen als strategisches Personalinstrument dazu, Trennungsprozesse sorgfältig zu gestalten.
Staatliche Förderung
Personal.Placement
Vorteile für das Unternehmen
Unternehmen profitieren von diesem professionellen Instrument, indem Sie die materiellen und immateriellen Folgewirkungen minimieren. Outplacement nutzt den Unternehmen durch:
- Beschleunigung von Change-Prozessen,
- Senkung der Fluktuations- und Abfindungskosten,
- Verkürzung der Restlaufzeiten von Arbeitsverträgen,
- Vermeidung langwieriger Rechtsstreitigkeiten und Imageverlusten,
- aktive Unterstützung der Gekündigten durch Aufzeigen von Perspektiven,
- Sicherung der Produktivität,
- Erhaltung von Loyalität und Vertrauen im Unternehmen,
- Erhaltung der Attraktivität als sozialkompetenter Arbeitgeber bei künftigen Bewerbern, etc.
Mehrwert für den Mitarbeiter
Mehrwert für den freizusetzenden Mitarbeiter
Maßnahmenpakete nach Wahl
Im Rahmen von Outplacement unterscheiden wir drei Angebote:
- Personal Placement (Einzel- oder Individual -Outplacement).
- Gruppen-Outplacement. http://wsx5customurl.com
- i-Placement (e-Outplacement).
Für die Richtigkeit & juristische Gültigkeit übernehmen wir keine Gewähr!
Diese Information ersetzt keine wirtschafltiche Beratung oder Rechtsberatung.
Bei Bedarf stellen wir gerne den Kontakt zu einem Fachmann oder Rechtsanwalt unseres Vertrauens her.
Mit der Verabschiedung des Dritten Gesetzes für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt (Harz III) haben die von einer Arbeitslosigkeit bedrohten Arbeitnehmer seit dem 01. Januar 2004 einen Rechtsanspruch auf Förderung von Transfermaßnahmen (z.B. Outplacement) durch das Arbeitsamt.
Bei Transfermaßnahmen handelt es sich um Maßnahmen der Arbeitsförderung nach § 111 SGB III zur Eingliederung von Arbeitnehmern in den Arbeitsmarkt, an deren Finanzierung sich Arbeitgeber angemessen beteiligen. Die Förderung durch die Bundesagentur für Arbeit kann im Falle einer drohenden Arbeitslosigkeit aufgrund von Betriebsänderungen erfolgen, sofern die Maßnahme von einem Dritten durchgeführt wird, sie der Eingliederung in den Arbeitsmarkt dient und die Qualität gesichert ist. Der Förderungszuschuss für den Arbeitgeber beträgt 50 Prozent der Maßnahmekosten, jedoch höchstens 2.500 Euro je gefördertem Arbeitnehmer (§ 110 II SGB III).
Förderung von Transfermaßnahmen
Die Transfermaßnahmen werden unabhängig von der Unternehmensgröße gefördert, wenn der Arbeitsplatz auf Grund von Betriebsänderungen (§111 BetrVG) wegfällt. Da abweichend vom §111 BetrVG auch Unternehmen mit weniger als 20 Mitarbeitern Anspruch auf Förderung haben, wird Outplacement möglicherweise - in Abhängigkeit von der Praxis der lokalen Arbeitsämter - bereits bei dem betriebsbedingten Wegfall eines Arbeitsplatzes gefördert. Die Zuständigkeit für die Förderung liegt bei dem Arbeitsamt, in dessen Geschäftsgebiet das Unternehmen des Arbeitgebers seinen Sitz hat.
Liegt im Investitionsrahmen von Gruppen-Outplacement-Maßnahmen
Da sich der Investitionsrahmen für Gruppen-Outplacementberatungen zwischen 2.000 bis 4.000 Euro je Teilnehmer bewegt, muss in Abhängigkeit von der gewährten Höhe der Förderung ggf. nur noch die Hälfte des Honorars vom Unternehmen berücksichtigt werden
externe Inhalte: Transfermaßnahmen
Drittes Buch Sozialgesetzbuch - Arbeitsförderung -
Drittes Kapitel - Aktive Arbeitsförderung (§§ 29 - 135)
Sechster Abschnitt - Verbleib in Beschäftigung (§§ 95 - 111)
Zweiter Unterabschnitt - Transferleistungen (§§ 110 - 111)
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§ 110 Transfermaßnahmen
(1) Nehmen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die auf Grund einer Betriebsänderung oder im Anschluss an die Beendigung eines Berufsausbildungsverhältnisses von Arbeitslosigkeit bedroht sind, an Transfermaßnahmen teil, wird diese Teilnahme gefördert, wenn
- sich die Betriebsparteien im Vorfeld der Entscheidung über die Einführung von Transfermaßnahmen, insbesondere im Rahmen ihrer Verhandlungen über einen die Integration der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer fördernden Interessenausgleich oder Sozialplan nach § 112 des Betriebsverfassungsgesetzes, von der Agentur für Arbeit beraten lassen haben,
- die Maßnahme von einem Dritten durchgeführt wird,
- die Maßnahme der Eingliederung der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in den Arbeitsmarkt dienen soll und
- die Durchführung der Maßnahme gesichert ist.
Transfermaßnahmen sind alle Maßnahmen zur Eingliederung von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern in den Arbeitsmarkt, an deren Finanzierung sich Arbeitgeber angemessen beteiligen. Als Betriebsänderung gilt eine Betriebsänderung im Sinne des § 111des Betriebsverfassungsgesetzes, unabhängig von der Unternehmensgröße und unabhängig davon, ob im jeweiligen Betrieb das Betriebsverfassungsgesetz anzuwenden ist.
(2) Die Förderung wird als Zuschuss geleistet. Der Zuschuss beträgt 50 Prozent der erforderlichen und angemessenen Maßnahmekosten, jedoch höchstens 2 500 Euro je geförderter Arbeitnehmerin oder gefördertem Arbeitnehmer.
(3) Eine Förderung ist ausgeschlossen, wenn die Maßnahme dazu dient, die Arbeitnehmerin oder den Arbeitnehmer auf eine Anschlussbeschäftigung im gleichen Betrieb oder in einem anderen Betrieb des gleichen Unternehmens vorzubereiten oder, falls das Unternehmen einem Konzern angehört, auf eine Anschlussbeschäftigung in einem Betrieb eines anderen Konzernunternehmens des Konzerns vorzubereiten. Durch die Förderung darf der Arbeitgeber nicht von bestehenden Verpflichtungen entlastet werden. Von der Förderung ausgeschlossen sind Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer des öffentlichen Dienstes mit Ausnahme der Beschäftigten von Unternehmen, die in selbständiger Rechtsform erwerbswirtschaftlich betrieben werden.
(4) Während der Teilnahme an Transfermaßnahmen sind andere Leistungen der aktiven Arbeitsförderung mit gleichartiger Zielsetzung ausgeschlossen.
Fassung aufgrund des Gesetzes zur Verbesserung der Eingliederungschancen am Arbeitsmarkt vom 20.12.2011 (BGBl. I S. 2854) m.W.v. 01.04.2012.
Quelle: dejure, 2015/01/11
Mehrwert für den freizusetzenden Mitarbeiter
Wo liegt der Mehrwert für den freizusetzenden Mitarbeiter? Er wird aktiv bei der Umsetzung neu gesteckter Karriereziele durch folgende Leistungen unterstützt:
- Analyse der persönlichen Situation
- Bestandsaufnahme / Standortbestimmung
- Potenzialanalyse und Erstellung eines Qualifikationsprofils
- Bewerbungs-Coaching
- Nutzen der Beraterkontakte
- Unterstützung bei der Recherche des Arbeitsmarktes
- Unterstützung beim Aufbau eines eigenen Kontaktnetzes
- Logistische Unterstützung (ggf. stundenweise Sekretariatsdienste, Zugriff auf Datenbankinhalte, Fachliteratur, etc.)
Personal Placement (Einzel- oder Individual -Outplacement)
Eine Einzel-Outplacementberatung ist speziell für Fach- und Führungskräfte und immer eine face-to-face-Situation. Die Beratungsleistung richtet sich nach den Bedürfnissen des Mitarbeiters und wird individuell abgestimmt. Wir unterscheiden zwischen einer limitierten (drei bis max. zwölf Monate) und einer unlimitierten Maßnahme (keine zeitliche Begrenzung / Begleitung in die neue Position). Letztere Maßnahme beinhaltet eine einmalige Wiederaufnahmegarantie, falls die Probezeit aus irgendwelchen Gründen nicht zu einer dauerhaften Beschäftigung führt.
Begleitung von einzelnen Mitarbeitern in Trennungsprozessen
Diese Beratung beinhaltet die Nutzung einer Hotline zur Nachbetreuung (bei limitierten Einzel-Beratungen ist diese auf drei Monate nach Beendigung der Maßnahme befristet).
Honorar
Die Investition wird in der Regel vom Arbeitgeber übernommen. Das Beratungshonorar wird in einem persönlichen Gespräch mit dem Auftraggeber festgelegt.
Gruppen-Outplacement
Die Gruppen-Outplacementberatung greift dann, wenn Unternehmen sich von mehreren Mitarbeitern auf einmal trennen müssen. Kern der Maßnahme ist ein mehrtägiges Seminar, das die Teilnehmer aktiv darin unterstützt, die Trennung als Chance zu sehen und sich auf die neue Situation vorzubereiten. Die Seminarinhalte werden individuell abgestimmt und reichen von der Bearbeitung der Trennungssituation über die Ermittlung von Potenzialen bis hin zu einer stimmigen Suchstrategie im Rahmen des Bewerbungsmarketings.
Begleitung von Gruppen in Trennungsprozessen
Ein weiterer Bestandteil sind fest verabredete Stundenkontingente für Einzelgespräche. Die Maßnahme findet in der Regel in den Räumlichkeiten des Unternehmens statt. Diese Beratung beinhaltet die Nutzung einer Hotline zur Nachbetreuung und ist auf drei Monate nach Beendigung der Maßnahme befristet.
Honorar
Das Honorar richtet sich nach der Anzahl der Teilnehmer sowie Dauer und Umfang der Maßnahme. Die von uns betreuten Gruppen umfassen in der Regel sechs bis zehn Kandidaten. Der unternehmenseigene Beitrag liegt bei einer drei monatigen Laufzeit in Abhängigkeit von der gesetzlichen Förderung zwischen 1.500 und 2.000 Euro (netto) je Teilnehmer. Angebote erstellen wir gerne auf Anfrage.
i-Outplacement (i-OPC = intelligentes Outplacement)
hoher Nutzen & geringe Kosten
i-Outplacement ist die intelligente Art der Outplacementberatung. Sie spart Kosten und beinhaltet ein komfortables Leistungspaket. Diese Form eignet sich für technisch interessierte Kandidaten & Mitarbeitergruppen, die über einen eigenen PC mit einem Internetanschluss verfügen. Wir empfehlen diese Beratung Kandidaten mit einer hohen Eigenmotivation und Selbstdisziplin, da der Eintritt des Erfolges entscheidend von diesen Faktoren abhängt.
Wir möchten Sie kurz mit auf eine Entdeckungsreise nehmen, die Ihnen den Nutzen dieser Leistung darstellt: Circa 70 Prozent der Energie, die eine einfache Glühlampe aus dem Kraftwerk abfordert, wird vergeudet, bevor sie die Lampe erreicht. Die Nutzung der Energie durch die Lampe liegt bei etwa zehn Prozent. Es werden also nur drei Prozent der Primärenergie in Licht umgewandelt. Die anfängliche Energie geht verloren und die Ausbeute ist spärlich. Die LED-Lichtquellen haben dieses Problem mit ihrer Technik gelöst. Die Energie kommt da an, wo sie ihren kostenoptimalen Nutzen entfaltet. i-Outplacement erhöht die Effektivität und steigert den Nutzen wie eine LED Lichtquelle, indem die Technik ergebnisoptimal und kostensenkend wirkt.
Die in der Startphase wichtige Beratung von Angesicht zu Angesicht bleibt beim i-OPC erhalten. Das dort aufgebaute Vertrauen ermöglicht die internetbasierte Umsetzung der Vermarktungsstrategie. Der Kandidat erhält einen Zugang zur persönlichen Betreuungsebene im Internet. Dort findet er alle modernen Werkzeuge (Projektmanagement, Karriere-Know-how, Online-Bewerbungsmappen, Video-Chat), die ihm die Arbeit erleichtern. Der Preis ist trotz dieser hervorragenden Leistung sehr attraktiv. Wir erstellen gerne ein Angebot nach Ihren Vorstellungen - sprechen Sie uns an: +49 (0) 8 00 - 7 24 40 68.